Geheimniskrämerei oder Transparenz
Entscheidungen der Gemeinde Suderburg über den Verkauf von Grundstücken sollen künftig für die Öffentlichkeit nachvollziehbar werden, transparent eben, und Kaufinteressenten sollen gleiche Chancen beim Bieten bekommen. Dem Gemeinderat liegt dazu nun ein „Vorschlag zur Regelung von Grundstücksverkäufen“ zur Beschlussfassung vor. Aber der Vorschlag ist nur halbherzig und nicht ausgereift und kann das oben gesteckte Ziel nicht erreichen.
a) Öffentliche Bekanntmachung
Kernstück einer geeigneten Regelung muss zunächst eine „Ausschreibung“ sein: die Verkaufsabsicht der Gemeinde muss durch Einsetzen einer Bekanntmachung in den offiziellen Aushangkasten der Gemeinde veröffentlicht werden, mit einer angemessenen Fristsetzung zur Abgabe von Angeboten. Nur dadurch kann eine verlässliche Basis dafür geschaffen werden, dass die Kenntnisnahmemöglichkeit von der Verkaufsabsicht allgemein und frei von Zufälligkeiten ist und jeder Interessent gleiche Chancen zum Bieten hat.
Ein solches vorgeschaltetes Bekanntmachungsverfahren hatte ich schon in einem Einzelfall zur Ratssitzung vom 19.12.2013 beantragt (wurde entsprochen) und in meiner Kolumne in DIE ZEITUNG vom 19.12.13 S. 25 „Konkurrenz belebt das Geschäft“ generell gefordert.
Der jetzt im Rat zur Diskussion stehende Vorschlag der SPD vom 3.3.14 nennt – unklar – als Rahmenbedingung: „Ausschreibung durch Ratsinformationssystem, Aushangkästen, sowie? mit Fristsetzung“.
Jedoch: Bekanntmachungen im Internet oder etwa auf einer Bauernrechnung (wie auch vorgeschlagen) oder in anderer Weise, die selbstverständlich unterstützend herangezogen werden können, reichen nicht aus, da niemand verpflichtet ist, mit dem Internet zu arbeiten oder auf der Bauernrechnung zu erscheinen u.s.w. Nebenbei: Selbstverständlich sollte sein, dass eine serviceorientierte Verwaltung dem Interessenten alle notwendigen Unterlagen zum Verkaufsobjekt andient, erst recht, wenn es – wie in einem beanstandeten Fall – nur um eine Vollmacht zur Einsichtnahme in das gemeindliche Grundbuch geht; so etwas muss nicht extra in Richtlinien geregelt werden!
b) Eröffnungstermin
Wenn man nun wirklich ernsthaft in dem sensiblen Bereich der Vergabeentscheidungen Nachvollziehbarkeit für jedermann schaffen will, um Misstrauen, Gerüchte oder Verdächtigungen zu vermeiden, dann kommt man um einen so genannten „Eröffnungstermin“ nicht herum. Mein Vorschlag im Bauausschuss: analog zum Submissionstermin nach VOB/VOL werden die gesammelten, so lange noch verschlossenen Angebote in einem öffentlichen Termin mitgeteilt.
Auch dieser Termin wird öffentlich bekannt gegeben, gleich bei der Ausschreibung oder gesondert, die Bieter werden informiert und jeder Einwohner der Gemeinde kann teilnehmen und sehen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Nachteile hat niemand, Vertrauen wird gewonnen. Aber mir klingen jetzt schon die Bedenken der ewig Gestrigen im Ohr.
c) Entscheidung nicht öffentlich?
Das SPD-Papier und die Bauverwaltung sehen vor, dass Beratung und Beschlussfassung über alle Grundstücksangelegenheiten gemäß der Geschäftsordnung einschränkungslos im Bauausschuss in nicht öffentlichen Sitzungen erfolgen sollen (im VA ohnehin nicht öffentlich, im Rat öffentlich). Das steht im Widerspruch zu Paragraph 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz über das Geheimhaltungsinteresse, wonach im Regelfall Sitzungen öffentlich sind, da sich in einer Demokratie Entscheidungsprozesse grundsätzlich öffentlich vollziehen sollen. Nur ausnahmsweise unter engen Voraussetzungen mit besonderer Begründung in jedem Einzelfall kann davon abgewichen werden, nämlich wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit verlangen.
Warum aber sollten Grundstücksangelegenheiten, die eine solche Geheimhaltung nicht erfordern, in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt werden? Das ist Geheimniskrämerei pur! In der konstituierenden Ratssitzung hat man die alte Geschäftsordnung für die neue Wahlperiode erst einmal übernommen mit der Ankündigung, sie zu überarbeiten. Das ist bis heute nicht geschehen. Daher werde ich, jedenfalls in dem hier maßgeblichen Punkt (nämlich der Reduzierung von öffentlichen Sitzungen im Bauausschuß ohne Grund!) die Änderung der Geschäftsordnung beantragen, um höhere Bürgerbeteiligung und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen zu erreichen, und um letztlich damit die überfällige Verbesserung des gestörten Verhältnisses zwischen Politik und großen Teilen der Bürgerschaft zu fördern.