Konkurrenz belebt das Geschäft

Wonach wird eigentlich entschieden, wer von einer Gemeinde Bau- sowie Liefer- oder Dienstleistungsaufträge erhält, z.B. Planungsaufträge, wer als Käufer eines entbehrlichen Gemeindegrundstücks ausgewählt wird, z.B. einer Holzkoppel, oder wer als Pachtinteressent für Ackerland oder für ein Fischereirecht der Gemeinde zum Zuge kommt?

Auftragsvergaben – ein heißes Thema, das Misstrauen, Gerüchte oder Verdächtigungen hervorbringen kann, wenn die Entscheidungen undurchsichtig, für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar sind, eben: nicht transparent.

a) Solche Probleme entstehen dort nicht, wo gesetzliche, sonstige rechtliche Bestimmungen oder Vergaberichtlinien die Vergabe von Aufträgen oder Leistungen nach einer Ausschreibung in einem geregelten Vergabeverfahren vorsehen, z.B. nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Entscheidungen zudem noch von einer Vergabekammer kontrolliert werden. Anders natürlich bei freihändiger Vergabe:

Beispiel: Aufträge an Architekten oder Ingenieure:

Freie Vergabe, ohne irgend eine die Entscheidungsträger bindende Vergaberichtlinie, ohne objektive Entscheidungskriterien, willkürlich in einer Grauzone, sozusagen Vergabe „nach Schnauze“?

Nun, bisher hieß es (etwas einfältig): es gibt eine Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die ihre Gebühren für ihre Leistungen alle in gleicher Weise abrechnen müssen (so wie auch jeder Zahnarzt das Ziehen eines Zahnes gleich berechnen muss).

Also gibt es keinen Angebotswettbewerb, die Vergabegrundsätze der Gewährleistung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind nicht berührt, demzufolge ist eine Ausschreibung mit Auswahl von Bewerbern nicht nötig.

Na, ja. … Aber inzwischen hat man erkannt, dass doch Spielräume da sind. Und dazu passt eine sehr erfreuliche Nachricht aus dem Suderburger Rathaus: dort denkt man über eine Vergaberichtlinie der Gemeinde nach, die vom Rat beschlossen und veröffentlicht werden soll und die sich mit „Planungsleistungen im Wettbewerb“ auseinandersetzt. Und das ist gut so, wenn dieser Bereich geordnet wird: Transparenz ist angesagt.

b) Vier Augen sehen mehr als zwei: soll ein Bauprojekt durchgeführt werden, z.B. Ausbau der Bauernstraße in Hösseringen, so sind diverse Ingenieurleistungen zu erbringen: von der Grundlagen-ermittlung, über verschiedene Planungsstadien, die Beteiligung an der Vergabe der Bauaufträge, die Bauüberwachung bis hin zur Objektbetreuung. Mithin ist bei der Vergabe auch zu entscheiden, wer den Auftrag für welche dieser Teilleistungen bekommt. Hier nun sollte unbedingt – anders als die bisherige Suderburger Praxis – die Bauaufsicht an einen anderen Ingenieur vergeben werden, der nicht die Planung zu verantworten hat, aus zwei schwerwiegenden Gründen:

  1. Fehler bei der Planung können schwerer versteckt oder vertuscht werden, sie werden frühzeitig offen gelegt, wenn Planer und Aufseher nicht identisch sind (Mehr- Augen – Prinzip).

  2. Eine „neutrale“, gewissenhafte und vor allem vor Ort stets präsente Bauaufsicht vermindert oder verhindert sogar durch sofortiges Eingreifen gegenüber der Baufirma das Risiko von Mängeln oder Problemen bei der Bauabnahme, da z.B. unter anderem die Gewährleistungsbürgschaften oft nicht ausreichen.

Nach meinen Recherchen ist diese Trennung von Planungs- und Aufsichtsleistungen in der Baubranche sogar der Regelfall; auch die Bundesbahn z.B. trennt konsequent diese Leistungsbereiche.

c) Für andere eingangs genannte Bewerbungen von Bürgern bei der Gemeinde (Kauf von Grundstücken, Anpachtungen u.s.w.) habe ich in einem aktuellen Fall eines Grundstücksverkaufes für die Ratssitzung am 19.12.2013 beantragt: die Verkaufsabsicht der Gemeinde wird durch Einsetzen einer Hinweisbekanntmachung in den Aushangkasten der Gemeinde mit einer angemessenen Frist zur Abgabe von Angeboten veröffentlicht.

Begründung:

Es muss eine verlässliche Basis dafür da sein, dass alle Kaufinteressenten gleiche Chancen beim Bieten haben. Die Kenntnisnahmemöglichkeit der Bürger von der Verkaufsabsicht der Gemeinde muss frei von Zufälligkeiten sein. Das geschieht allein durch die Fiktionswirkung der Bekanntmachung mit Fristsetzung im Aushangkasten, aber nicht durch Parolen wie: „Du, ich habe gehört, daß….“

Das war‘s für heute. Das Thema ist damit aber nicht erschöpft. Fortsetzung demnächst.