Bürgerfragerecht bleibt unverändert

Aus dem Rathaus kommt eine gute Nachricht: die SPD hat ihre Anträge auf Abschaffung des direkten oder erweiterten Fragerechts endgültig zurückgezogen. Gegenstand der Anträge von Samtgemeinderats- und Gemeinderats – SPD waren die modernen und bürgerfreundlichen Regelungen in den Geschäftsordnungen von Samtgemeinde und Gemeinde, wonach die Bürger in der Einwohnerfragestunde auch Fragen zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Themen und vor allem ihre Fragen auch an einzelne Ratsmitglieder stellen können. Nach heftiger Kritik hatte man zunächst von einer Rücknahme „zur Überarbeitung“ gesprochen.

Insbesondere die Begründung für diese Anträge, das Verbot von Fragen an die Ratsmitglieder diene dem Schutz derselben, hatte damals bei manchem Stirnrunzeln hervorgerufen, siehe suderburg-online.de „Braucht der Rat den Schutz vorm Bürger?“.

Auch in meiner Kolumne „Zurück, Marsch, Marsch! Die Angst der Suderburger SPD vor den Fragen der Suderburger Bürger“ in DIE ZEITUNG vom 31.10.2013 Seite 6 hatte ich mich mit diesen Anträgen sehr ablehnend befasst. So ist es erfreulich, dass diese die Transparenz fördernden Regelungen in unseren Geschäftsordnungen nun nicht mehr infrage gestellt werden.

Allerdings verbleibt in diesem Zusammenhang bei mir ein schaler Beigeschmack, da im Kreistag entgegen einem Antrag der GRÜNEN weiterhin direkte Fragen an Kreistagsabgeordnete durch das CDU/SPD-Kartell verboten sind, siehe Kolumne „Einwohnerfragestunde – eine Chance wurde vertan“ in DIE ZEITUNG vom 27.6.2013 Seite 9.

Götz Schimmack1


  1. Original veröffentlicht auf suderburg-online.de