Thumbnail Die Alibi-Resolution zum Windpark Bahnsen - Bargfeld

Die Alibi-Resolution zum Windpark Bahnsen - Bargfeld

Sitzung des Gemeinderates am 30.10.2025 TOP 5: Antrag zur Errichtung von 7 Windenergieanlagen ( WEA ) im Landkreis Uelzen als Teil des Windparks Bahnsen - Bargfeld. hier: Vertragsangebot eines Erschließungs- und Wegeausbauvertrages sowie abschließende Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen.

Trotz der Anwesenheit von 5 Ratsmitgliedern der CDU, 3 WSL, 2 SPD und 1 Grüne, also insgesamt 11, meldete sich nur ein Ratsmitglied zur Diskussion. Mit Blick auf die von get-projekt ( Projektierer ) geplante Anzahl der WEA im Gemeindegebiet faßte Ratsherr Götz Schimmack wie folgt zusammen; „ Windkraft zur Bewältigung der Klimakrise ist gut, aber nicht dadurch, dass unsere Dörfer von Anlagen umzingelt werden und unsere Landschaft mit WEA zugepflastert wird. Das ist

ZUVIEL DES GUTEN.

Weiters setzte er sich kritisch mit der geltenden Rechtslage zum Abstand zwischen Bebauung und WEAen auseinander und wies darauf hin, dass bei diesem Windpark von den geplanten 7 Anlagen 3 Anlagen nicht die vom Landkreis früher wie heute gewünschten Abstände von 1000 m zum Schutz der Bürger eingehalten werden. Das bemängelten die oben genannten, schweigenden 11 Ratsmitglieder in keiner Weise und als es zur Abstimmung kam, erteilten sie dem Windpark, so wie geplant, das gemeindliche Einvernehmen. In der Zwischenzeit aber empfanden auch Bürger aus Suderburg das Treiben der Projektierer als ZU VIEL DES GUTEN und gründeten - auch mit Blick auf einen weiteren geplanten Windpark „Hösseringen“mit 15 WEA - eine „ BürgerInitiative für ein lebenswertes Suderburg“.. Wir alle sahen nun die Banner, die einen Wald von WEA zeigen mit der Mahnung „wollen wir das wirklich?“ als Ausdruck der befürchteten Belastungen durch zu viele Anlagen.

Diese Entwicklung wiederum – die Kommunalwahlen vor Augen – beunruhigte nun die eingangs genannten Jasager ( die das Einvernehmen erteilt hatten). Die Fraktionsvorsitzenden der CDU, WSL und SPD-Grüne Gruppe reagierten in der Weise, dieser Situation durch eine Resolution, also eine politische Meinungsäußerung zu begegnen, mit der Betonung, dass eine Resolution rechtlich nicht bindend sei. Sie beschlossen mit ihrer Mehrheit am 27.1.2026
zwei Resolutionen:

a) an die Kommunalpolitiker des Landkreises Uelzen mit der Forderung nach einer gerechten Verteilung von WEA auf die Gesamtfläche des Landkreises Uelzen und

b) an die Legislativ- und Exekutivorgane des Landes Niedersachsen mit der Forderung auf gerechte Verteilung von WEA auf die Gesamtfläche des Landes und mit der Forderung auf Einführung einer Mindestabstandsregelung von generell 1000 m bei Nutzungen zu Wohnzwecken!

Die Resolution zu b) wurde ergänzt durch einen Hinweis auf eine Änderung der Rechtslage im Land Brandenburg. Dort hatte man ein gesetzliches Moratorium für die Zulassung von WKA im Rahmen der Länder- Öffnungsklausel beschlossen, um insbesondere die Gewährleistung einer ausgewogenen räumlichen Verteilung von WKA, die Beachtung des Grundsatzes übermäßiger Belastungen einzelner Kommunen sowie ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu erreichen. Ich habe schon an anderer Stelle gefragt, warum das Land Niedersachsen von dieser gesetzlichen Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat und damit viel Bürgerunruhe vermieden hätte. Meine Zustimmung zu den Resolutionen wollte ich nicht geben, um mich nicht zum Handlanger des Gesinnungswandels der Jasager zu machen.

Götz Schimmack