
Zur Belastung der Landschaft durch Windenergieanlagen (WEA)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen aus Rat und Verwaltung,
am 30.10.2025 fand eine Sitzung des Gemeinderates Suderburg statt. Punkt 5 der Tagesordnung: Abstimmung über die Errichtung von 7 WEA als Teil des Windparks Bahnsen/Bargfeld, über einen Wegevertrag und abschließende Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu dem Projekt gegenüber dem Landkreis. Abstimmungsergebnis: die anwesenden Ratsmitglieder der Fraktion der CDU, der Fraktion der WSL und der Gruppe Grüne/SPD (13 Ratsmitglieder) stimmten ohne Diskussion zu. Nur die beiden Mitglieder der Gruppe Pellnath/Schimmack stimmten mit „nein“.
Ratsmitglied Götz Schimmack begründete die Meinung der Gruppe zum Thema Windenergieanlagen und verwies auf die Probleme, die sich aus einer unausgewogenen Verteilung solcher Anlagen in der Landschaft ergeben, wie sie nunmehr in einer heute vorgelegten Resolution der Gruppe zu dem Thema geschildert werden. Windkraft zur Bewältigung der Klimakrise ist gut, aber nicht dadurch, dass unsere Dörfer und unsere Landschaft mit WEA zugepflastert werden. Dies sagte er vor dem Hintergrund, dass der in Bahnsen/Bargfeld agierende Projektträger, die Fa.„getprojekt“aus Kiel, als nächstes einen weiteren Windpark Suderburg/Hösseringen mit 15 WEA plane. Ein zentraler Punkt bei der Ablehnung durch die Gruppe ist der vom Landkreis und seinen Gemeinden zum Schutze der Bürger als notwendig angesehene Abstand der Anlagen von mindestens 1000 m zur Wohnbebauung, der beim Windpark Bahnsen/Bargfeld bei drei Anlagen nicht eingehalten wird (z.B. bei der WEA 4 mit nur 689 m Abstand von Bargfeld ).
Damit schafft man keine Akzeptanz. Und auch nicht damit, dass man mit Grundeigentümern Standortverträge für WEA abschließt, und diese gegenüber der Zulassungsbehörde für unveränderbar erklärt, wenn die Behörde aus sachlichen Gründen eine Verschiebung des Standortes verlangt. Beispiel: Der Landkreis verlangt die Verschiebung einer WEA, weil ein im Außenbereich befindliches Sanatorium geschützt werden muss. In Niedersachsen ist die Rechtslage zum Abstand jedenfalls unbefriedigend, da man von der nach Bundesbaurecht möglichen sog. Länderöffnungsklausel keinen Gebrauch gemacht hat. Diese Klausel hätte die Festlegung eines Abstandes von 1000 m ermöglicht.
Art. 28 des Grundgesetzes und Art. 57 der Niedersächsischen Verfassung könnten nach meiner Ansicht Abhilfe schaffen: zur verfassungsrechtlich gestützten Selbstverwaltung der Gemeinden gehört als Kernbereich die gemeindliche Planungshoheit, die durch das Heranrücken der WEA an die Wohnbebauung eingeschränkt wird. Beispiel: Eine Gemeinde plant ein sonst im Gemeindegebiet nicht mögliches neues Wohngebiet, wäre daran aber durch die Nähe von WEA gehindert. Ich frage mich, warum bei der hohen Bedeutung dieser Angelegenheit bis heute kein Politiker den Weg einer Verfassungsklage bedacht hat.
Allerdings regt sich Widerstand gegen die ungezügelte Planungslust der Projektierer. In Suderburg hat sich eine „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Suderburg“ gebildet. Banner, die einen Wald von WEA zeigen, mahnen, mit dem Spruch „wollen wir das wirklich?“ In den Dörfern droht Zwist, die Tageszeitung meldet, dass ein Bürgermeister zurückgetreten ist, und ein Chemiker macht sich Gedanken zur Erosion an Rotorblättern. Wie und wohin soll der überschüssige Strom verwendet oder abgeführt werden? Müssen Straßen gesperrt werden, wenn Eis droht von Rotorblättern auf Spaziergänger zu fallen?
Bei den vielen Fragen zur Dichte von WEA können die „Jasager“zum Projekt Bahnsen/Bargfeld nicht abseits stehen und müssen für die demnächst anstehende Kommunalwahl in einer Art Alibi-Resolution mitteilen, dass zu viel des Guten auch nicht gut ist.
Götz Schimmack