Thumbnail Der illegale Zaun um den Landtagsplatz in Hösseringen

Der illegale Zaun um den Landtagsplatz in Hösseringen

a) Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz

Stolz verkündet das Management des Museumsdorfes Hösseringen, daß mit dem Bau eines 60 m langen Staketenzaunes der bisher frei zugängliche Landtagsplatz (und die Gaststätte) nun auch optisch in das Gelände des Museumsdorfes integriert sei. Vorausgegangen war die Übertragung des Eigentums am Landtagsplatz von der danach aufgelösten „Vereinigung Landtagsplatz“ auf den Museumsverein.

Was aber ist die Folge der Einzäunung des gesamten Geländes und warum ist der Museumsleiter – wie die Tageszeitung berichtet ( AZ vom 26.4.2021 Seite 6) - „froh“ darüber, dass der Landtagsplatz „nun ganz offensichtlich Teil des Museumsgeländes“ ist ? Nun, Besucher, die nur den historischen Landtagsplatz besichtigen wollen, müssen jetzt den Haupteingang zum Museumsdorf - an der Kasse vorbei - benutzen, um ins Gelände zu gelangen. Zum Beispiel Pilgerwanderer auf der vorbeiführenden via scandinavica, dem norddeutschen Teilstück des berühmten Jakobsweges nach Santiago de Compostela auf ihrer Wallfahrt, veranlaßt durch einen Hinweis auf den Landtagsplatz bei Hösseringen in ihrer Wegebeschreibung ! Diese neue Situation führt zwangsläufig zu der Frage: Hat sich durch die Einzäunung der rechtliche Status des Landtagsplatzes geändert? Der Landtagsplatz im Schootenwald von Hösseringen mit seiner wechselvollen Geschichte ist ein einmaliges und einzigartiges Kulturdenkmal, an dessen Schutz und Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Für ihn gelten daher die Bestimmungen des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Danach sollen Kulturdenkmale im Rahmen des Zumutbaren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nach dieser gesetzlichen Regelung, die Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist, kann weder durch Einzäunung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, noch durch die Erhebung eines Eintrittsgeldes das Betretungsrecht eingeschränkt werden. Anders als der Museumsleiter meint, wird allein dadurch, dass der Landtagsplatz durch einen Zaun „optisch“ in das Museumsgelände „integriert“ ist, dass er „nun ganz offensichtlich Teil des Geländes ist“, das gesetzlich festgelegte freie Betretungsrecht weder geändert noch aufgehoben. Das Recht der Öffentlichkeit ruht auch nicht an den Ruhetagen des Museumsdorfes und auch nicht während dessen monatelanger Winterpause, wenn Hösseringer, Heidewanderer von nah und fern oder Hardcore-Pilgerwanderer dem Hinweis auf den einmaligen Landtagsplatz nachgehen wollen.

Ergebnis: die Einzäunung verstößt gegen das Denkmalschutzgesetz.

b) Verstoß gegen das Waldgesetz

Der Landtagsplatz liegt in dem Schootenwald, einem der ältesten Waldstücke in der Lüneburger Heide, für den natürlich das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung gilt. Das Gesetz definiert den Begriff „Wald“ und alles, was dazu gehört. Das sind unter anderem Waldblößen und Lichtungen, also Flächen, wie wir sie beim Landtagsplatz mit den Findlingen, versehen mit Inschriften und den Namen der Dörfer, vorfinden. Wie allgemeinen bekannt ist, wird durch das Waldgesetz jedermann das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet. Konsequenterweise ist das Errichten von Zäunen, Sperren oder sonstigen Hindernissen nur in den im Gesetz im Einzelnen aufgezählten Fällen zulässig, die hier jedoch für den Landtagsplatz nicht vorliegen. Es ist schon ein recht abwegiges Vorgehen, durch Einzäunung eines größeren Waldgebietes um den Landtagsplatz herum das Waldbetretungsrecht von der Zahlung eines Eintrittsgeldes abhängig zu machen. Dem Vernehmen nach wurde die Errichtung des Zaunes auch mit der Haftungsfrage begründet. Ein Scheinargument: es ist gesetzlich geregelt, dass das Betreten des Waldes durch den Waldbesucher auf eigene Gefahr geschieht und die Situationen, in denen der Waldeigentümer nicht haftet, sind zusätzlich im Gesetz im Einzelnen detailliert beschrieben.

Ergebnis: die Einzäunung verstößt auch gegen das Waldgesetz.

c) Reaktionen

  • Nach meiner Ansicht hätte die Gemeinde Suderburg allen Grund, sich mit dem Thema zu befassen. Daher habe ich es am 3.5.2021 in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses angesprochen. Jedoch haben sich keine irgendwie gearteten Reaktionen der höchsten Gemeindeebene ergeben. Eine zugesagte Prüfung der Angelegenheit blieb bis heute aus.
  • Der Tourismusverein Suderburger Land wurde ebenfalls in der Angelegenheit angesprochen. Dort zeigte man kein Interesse daran, sich einzuschalten und damit zu befassen und empfahl, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
  • Die Gemeinde Suderburg hat in den Vorstand des Museumsvereins den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Udo Depner, zur Wahrnehmung der gemeindlichen Interessen entsandt. Von dort kam bis heute keine Aussage.

Resümee: die in dieser Sache hauptsächlich und maßgeblich Beteiligten sitzen so nah und dicht beieinander ( Filz ), dass sie sich gegenseitig nicht weh tun wollen.