Schluss mit der Geheimniskrämerei
Worüber wird eigentlich hinter den verschlossenen Türen des Rathauses in den nichtöffentlichen Sitzungen der Ratsgremien beraten und entschieden? Die Bürger erfahren es nicht. Obwohl doch gerade für sie die Kommunalpolitik gemacht werden soll!
Ob auch die Tagesordnungen von nichtöffentlichen Sitzungen für jedermann veröffentlicht werden dürfen oder müssen, dazu sagt weder das Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) etwas, noch unsere Geschäftsordnung. Die gängige Praxis in Suderburg sieht so aus: Aussagen zu den nichtöffentlichen Sitzungen werden in den Bekanntmachungen und Informationen für die Öffentlichkeit grundsätzlich nicht gemacht, die vollständigen Tagesordnungen bleiben ratsintern.
Die Gratwanderung zwischen Informationsanspruch der Öffentlichkeit und Geheimhaltungsinteresse wird durch Paragraf 64 NKomVG festgelegt: „Die Sitzungen der Vertretung (d. i. der Rat, Anm. Verf.) sind öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluß der Öffentlichkeit erfordern.“ Also: das Öffentlichkeitsprinzip ist der Regelfall, da sich in einer Demokratie Entscheidungsproszesse grundsätzlich öffentlich vollziehen sollen. Nur ausnahmsweise darf davon unter engen Voraussetzungen mit besonderer Begründung in jedem einzelnen Fall abgewichen werden: etwa wenn es bei Planungen von Baugebieten um die Verhinderung von Bodenspekulation geht, bei der Stundung oder dem Erlaß von Abgaben um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabenschuldners oder bei Betriebsansiedlungen um Betriebsgeheimnisse.
Daraus ergibt sich, nebenbei bemerkt: die vielfach verwendete allgemeine Formel, Grundstücks- und Personalangelegenheiten gehören grundsätzlich in die nichtöffentliche Sitzung, trifft nicht zu.
Was aber spricht dagegen, die ausnahmsweise nichtöffentlichen Themen in einer Tagesordnung mit entsprechend sorgfältiger Formulierung zu nennen? Vieles spricht dafür: allgemein zunächst die überfällige Verbesserung des gestörten Verhältnisses zwischen Politik und großen Teilen der Bürgerschaft; die Absage an Geheimniskrämerei und Hinterzimmerpolitik, welche Mißtrauen, Gerüchte und Verdächtigungen hervorbringen, hin zu einem offenen Umgang mit Informationen, der Vertrauen und Akzeptanz schafft; das Transparenzprinzip, das Bürgerbeteiligung und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen fördert und letztlich auch größere Legitimität bewirkt.
Neben den allgemeinen Erwägungen gibt es aus meiner Sicht noch einen ganz handfesten praktischen Grund für die Bekanntgabe der nicht öffentlichen Themen. Wird ein Beschluß in nichtöffentlicher Sitzung gefaßt, obwohl die Ausnahmevoraussetzungen nicht vorliegen (s. o.), also unter Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit, so hat das die Nichtigkeit des Beschlusses zur Folge (Thiele, NKomVG S. 182); dann kann ein Einwohner, der von dem Beschluß in seinen Rechten betroffen ist, dagegen vor Gericht ziehen. Beispiel: ein unzulässigerweise in nichtöffentlicher Sitzung beschlossener Bebauungsplan oder entsprechend ein gemeindliches Vorkaufsrecht ist ungültig, darauf gestützte Rechtsakte sind angreifbar. Somit würde durch eine offene Tagesordnung die Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln zugunsten der Bürger wesentlich verbessert.
Man sieht, wie wichtig die Zuordnung eines Themas zur öffentlichen oder nichtöffentlichen Sitzung ist und Bürgermeister und Gemeindedirektor müssen sehr genau aufpassen bei der Aufstellung der Tagesordnung, und sie dürfen nicht leichtfertig Tagesordnungspunkte in den nichtöffentlichen Teil verschieben.
Damit die Suderburger wissen, welche Angelegenheiten ganz konkret hinter den verschlossenen Rathaustüren verhandelt werden, habe ich mit Schreiben vom 8. Juli 2013 folgenden Antrag gestellt:
„Der Rat der Gemeinde Suderburg möge beschließen, daß die Tagesordnungen nichtöffentlicher Sitzungen in den Bekanntmachungen und sonstigen Informationen über diese Sitzungen, z. B. auch im Rats- und Bürgerinformationssystem, veröffentlicht werden.“
Man darf gespannt sein.
Götz Schimmack, parteiunabhängig 1
Mitglied im Gemeinderat Suderburg
- Original veröffentlicht auf suderburg-online.de ↩